Für einen freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum hat die EU Richtlinien festgelegt, die sicherheitstechnische und gesundheitsbezogene Anforderungen an Produkte umfassen. Die in der europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) vorgeschriebene CE-Kennzeichnung bescheinigt einer Maschine die Übereinstimmung mit den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien.
Für Gasgebläse und -verdichter ist die ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) zu berücksichtigen. RKR setzt ein ausgebildetes Team aus Ingenieuren und Technikern ein, das befähigt ist, die ATEX-Konformität der Gebläse und Verdichter für explosionsgefährdete Bereiche zu gewährleisten.
Eine Explosion kann entstehen, wenn ein explosionsfähiges Gemisch aus Luft (Sauerstoff) und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben auf eine Zündquelle trifft. Carsten Semmler vom ATEX-Kompetenz-Team: „Unsere Aufgabe ist es, den dritten Faktor, der zu einer Explosion führen kann, auszuschließen.“
Die Anwendungen im Ex-Schutzbereich sind vielfältig, und die Anforderungen sind bei jedem Einsatzfall individuell zu betrachten. Auf Basis einer ATEX-Selbstauskunft des Betreibers bewertet RKR daher die individuellen Anforderungen im Abgleich mit den rechtlichen Bestimmungen und entwickelt eine für den Anwendungsfall spezifische Lösung, die geeignete Schutzmaßnahmen beinhaltet. Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Kostenoptimierung in entsprechende Maschinentechnik umgesetzt.